4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig forderte es den Beschwerdeführer auf, die Beschwerde eigenhändig zu unterzeichnen. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 reichte der Beschwerdeführer die inhaltsgleiche und eigenhändig unterzeichnete Beschwerde erneut bei der BVD ein. In seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2023 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde.