• Dem Beschwerdeführer sind die für die Hochrechnung erforderlichen Original-Antennendiagramme für Broadcast und Traffic Beams zur Verfügung und zur Stellungnahme abzugeben. • Die mangelhafte Interessenabwägung und Prüfung von alternativen Standorten mit den Instrumenten der Raumplanung ist zu verbessern. Die Mobilfunknetzplanung (und nicht bloss ein Standort) der Betreiber ist aufzuzeigen. Darauf basierend sei die Prüfung der Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG ff. erneut vorzunehmen und dem Beschwerdeführer zur Stellungnahme zu eröffnen.