Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stimmte dem Vorhaben mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 zu. Mit Verfügung vom 7. November 2022 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Gemeinde Lyss erteilte in der Folge mit Gesamtentscheid vom 25. August 2023 für das Vorhaben unter Auflagen die Baubewilligung. 3. Dagegen reicht der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. September 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: