2. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, hielt im Fachbericht Immissionsschutz vom 2. November 2022 fest, dass die geplante Mobilfunkbasisstation die gesetzlichen Anforderungen erfülle und der Anlagegrenzwert an allen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) rechnerisch eingehalten werde. Bezüglich der Anwendung des Korrekturfaktors führte es weiter aus, alle Voraussetzungen dazu seien erfüllt. Es beantragte, das Vorhaben unter Auflagen zu bewilligen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) stimmte dem Vorhaben mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 zu.