1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 5. September 2022 bei der Gemeinde Lyss ein Baugesuch für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und teilweise innerhalb der nationalstrassenrechtlichen Baulinie. Der bestehende, freistehende Mast soll abgebrochen und durch einen neuen, rund 0.9 m höheren Antennenmast ersetzt werden. Dieser soll gegenüber dem bestehenden Antennenmast um rund 2 m an die nordwestliche Ecke des bestehenden Technikgebäudes verschoben werden. Die neuen Antennenkörper sollen wie bisher auf zwei Ebenen im oberen Teil des Mastes montiert werden.