Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Meikirch vom 22. August 2023 bestätigt. b) Die Rechtsverwahrung der Beschwerdeführenden zur Projektänderung vom 1. März 2024 wird vorgemerkt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden den Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegnerschaft zur Hälfte, ausmachend je CHF 1100.00, zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerschaft haften für den ihnen auferlegte Kostenanteil je solidarisch. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. IV. Eröffnung