___ 23 der Beschwerdeführenden die Belastungswerte der LSV einhält, was die Beschwerdeführenden ausdrücklich beanstandet haben. Zum anderen führt die Projektänderung, namentlich das leisere Aussengerät, verglichen mit dem ursprünglich geplanten Aussengerät generell zu einer Verbesserung der Immissionssituation. Demgegenüber haben die Beschwerdeführenden das geänderte Projekt abgelehnt und trotz der Projektänderung, die bewilligt werden kann, weiterhin an ihrer Beschwerde festgehalten. Diesbezüglich sind die Beschwerdeführenden mit ihren Rechtsbegehren nicht durchgedrungen und unterlegen. Zudem liegt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden keine Gehörsverletzung vor.