e) Zu prüfen ist weiter, ob sich die Aufstellung des Aussengeräts an der Nordwest-, Südwestoder Südostfassade des Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft geeignet wäre. Dies ist nicht der Fall. Die Verschiebung an diese Fassadenseiten würde nur zu einer Verlagerung, nicht aber zu einer Reduktion der Lärmimmissionen führen. Darüber hinaus würde die Platzierung des Aussengeräts an diesen Fassadenseiten gegenüber dem geplanten Standort zusätzlich eine längere Verrohrung, Isolierung und Grabarbeiten für die Leitungen erfordern, was die Installationskosten deutlich erhöhen würde. Längere Leitungen führen zudem zu Effizienzeinbussen und damit zu höheren Betriebskosten.