Für die Aussenaufstellung entlang der Nordostfassade ist somit aus technischen Gründen ein Streifen von mindestens 1.145 m Breite erforderlich. Entlang der Nordostfassade besteht im Bereich des Heizraums jedoch nur ein 0.71 m breiter Streifen. Die fachliche Beurteilung des AUE, das nach Beurteilung der Situation vor Ort zum Schluss gekommen ist, dass ein Aufstellungsort an der Nordostfassade aus technischer bzw. finanzieller Sicht ungeeignet ist, ist daher nicht zu beanstanden. Hinzu kommt, dass aufgrund der geringen Platzverhältnisse entlang der Nordostfassade ein Teil der Wärmepumpe auf der Nachbarparzelle Nr. H.________ zu liegen käme.