_ 23 sei aber aus technischen Gründen schlecht möglich, wie die Bauherrschaft plausibel dargelegt und wie es selbst anlässlich der Ortsbesichtigung festgestellt habe. Die Fundation für die Wärmepumpe sei an diesem Standort nur mit erheblichen Aufwendungen möglich, welche deutlich über einem Prozent der Investitionskosten der Anlage zu stehen kämen. Die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme bei eingehaltenen Planungswerten sei daher nicht gegeben.