b) Die Beschwerdegegnerschaft erwidert, die beauftrage Spezialfirma habe sämtliche Alternativstandorte geprüft und wieder verwerfen müssen. Der gewählte Standort sei vor Ort von Fachpersonen des AUE begutachtet und als bestmöglicher Standort qualifiziert worden. Jeder andere Standort führe zu grösseren Wärmeverlusten durch längere Leitungen und zu erheblichen Mehrkosten durch umfangreichere Grabarbeiten und mehreren Kernbohrungen. c) Das AUE hat sich im Bericht vom 6. Dezember 2023 ausführlich zum möglichen Aufstellungsort des Aussengeräts an der Nordostfassade zwischen den Wohnbauten K.________ 21 und