a) Umstritten ist weiter der Standort des geplanten Aussengeräts und die Frage, ob weitere emissionsbegrenzende Massnahmen im Rahmen der Vorsorge erforderlich und verhältnismässig sind. Die Beschwerdeführenden bringen insbesondere vor, der schalltechnisch ideale Aussenstandort der Wärmepumpe liege zwischen den Liegenschaften K.________ 21 und K.________ 23. Sie verweisen dazu auf die Stellungnahmen der M.________ AG vom 21. September 2023.