Zu kurz greift schliesslich die Kritik der Beschwerdeführenden, wonach die Innenaufstellung von Luft-Wasser-Wärmepum- pen gemäss dem Fachbuch des Bundesamtes für Energie «Wärmepumpen, Planung, Optimierung, Betrieb, Wartung» als Regelfall gelte. Entscheidend ist nicht das genannte Fachbuch, sondern Art. 7 Abs. 3 LSV und die Vollzugshilfe 6.21 «Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser- Wärmepumpen» (Fassung vom 14. Mai 2024). Danach ist in der Regel die Innenaufstellung von Wärmepumpen nur bei Neubauten verhältnismässig oder wenn bei bestehenden Gebäuden die geeigneten Öffnungen für die Zu- und Abluft bereits vorhanden sind.50 Eine solche Konstellation liegt hier nicht vor.