Dies deckt sich mit den aktenkundigen Grundrissplänen des Wohnhauses K.________ 23, die die Gemeinde der BVD mit Schreiben vom 13. November 2023 einreichte. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden ist hier eine Innenaufstellung nicht ohne Weiteres realisierbar. Zu beachten ist auch, dass eine innen aufgestellte Wärmepumpenanlage an den Zu- und Abluftöffnungen ebenfalls Aussenlärm verursacht.