An den beiden Fassaden wären daher Wandöffnungen für Zu- und Abluft mit Lichtschächten erforderlich. Die Kosten für die zusätzlichen Baumeisterarbeiten (Wanddurchbrüche, Grabarbeiten für die Lichtschächte, die Abdichtung der Aussenwände sowie die Montage der Lichtschächte) belaufen sich erfahrungsgemäss auf rund CHF 10 000.00, wie vergleichbare Fälle zeigen.48 Gemäss den Angaben im Baugesuch betragen die Investitionskosten für die strittige Wärmepumpe CHF 39 261.00. Dementsprechend gilt nach Art. 7 Abs. 3 LSV ein Mehraufwand von CHF 392.60 (1 Prozent der Investitionskosten von CHF 39 261.00) als gering und verhältnismässig.