f) Naheliegend erscheint eine reine Innenaufstellung im bestehenden Heizraum, wovon offenbar auch die Beschwerdeführenden ausgehen. Aufgrund der Raumdimensionen wäre theoretisch eine Innenaufstellung über Eck (Nordost- und Nordwestfassade) denkbar. Im bestehenden Heizraum sind aber gemäss den aktenkundigen Plänen keine Öffnungen für Zu- und Abluft vorhanden. An den beiden Fassaden wären daher Wandöffnungen für Zu- und Abluft mit Lichtschächten erforderlich.