c) Das AUE hat bereits im Fachbericht Immissionsschutz vom 14. Juli 2023 festgehalten, dass es weitere vorsorgliche Massnahmen, wie eine innen aufgestellte Wärmepumpe aufgrund des hohen Aufwands (deutlich über einem Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpe) als unverhältnismässig erachte. Diese Einschätzung hat es in seinem Bericht vom 3. April 2024 bestätigt. Die Kritik der Beschwerdeführenden, wonach die Innenaufstellung nicht überprüft worden sei, ist somit unzutreffend.