Sie sind der Meinung, mit einer Innenaufstellung, wie sie gemäss dem Fachbuch des Bundesamtes für Energie «Wärmepumpen, Planung, Optimierung, Betrieb, Wartung» als Regelfall gelte, werde den bestehenden akustischen Besonderheiten am besten Rechnung getragen. Weiter rügen sie, es sei nicht ersichtlich, dass Alternativen geprüft worden seien oder dass diese zu unverhältnismässige hohen Kosten führen würden. b) Die Beschwerdegegnerschaft entgegnet, die Innenaufstellung sei vom AUE mehrmals als unverhältnismässig beurteilt worden und eine solche sei ausserdem unnötig, da auch bei einer Aussenaufstellung sämtliche Vorschriften der LSV eingehalten würden.