b) Der Einschätzung des AUE ist zuzustimmen. Die Schallemissionen bzw. Schallleistungspegel von Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen zwischen 45 und 80 dB(A).43 In der Praxis gelten kleinere Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von rund 59 dB(A) als leise.44 Gemäss dem mit der Projektänderung eingereichten Lärmschutznachweis vom 28. Februar 2024 verpflichtet sich die Beschwerdegegnerschaft, die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit (19:00 bis 7:00 Uhr) mit einem reduzierten Schallleistungspegel (Flüstermodus) von 47 dB(A) zu betreiben. Dies ist für die Beschwerdegegnerschaft verbindlich.