Zu den weiteren Massnahmen zählen technische und bauliche Massnahmen wie beispielsweise Schalldämmhauben oder Lärmschutzwände.42 Wie oben erwähnt, sind die primären und weiteren zu prüfenden Massnahmen gemäss der Vollzugshilfe des Cercle Bruit und Art. 7 Abs. 3 LSV nur dann zu realisieren, wenn deren Kosten ein Prozent der Investitionskosten der Anlage nicht übersteigen. Massnahmen im Rahmen der Vorsorge, die eine Pegelreduktion von weniger als 3 dB bewirken, müssen sodann von vornherein nicht umgesetzt werden. 6. Wahl einer Anlage mit tiefem Schallleistungspegel und Flüstermodus