Diese konkretisiert spezifisch für die Errichtung neuer Luft-Wasser- Wärmepumpe das «Kosten-Nutzen-Verhältnis». Danach gelten bei neuen Luft-Wasser-Wärme- pumpen zusätzliche vorsorgliche Massnahmen nur dann als verhältnismässig, wenn mit höchstens einem Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpe eine Reduktion der Immissionen von mindestens 3 dB erzielt werden kann.