Dies bei einer Richtwirkungskorrektur von +3 dB (Immissionsort an gleicher Fassade), einem Abstand von 3 m und unter Berücksichtigung des Flüstermodus von -3 dB. Die strittige Wärmepumpe hält somit die Belastungsgrenzwerte der LSV an der Nordwestfassade ebenfalls ein. Auch in diesem Punkt kann den Ausführungen in der Stellungnahme der M.________ AG vom 21. September 2023 nicht gefolgt werden.