massgeblich.34 Ausgehend von einem Schallleistungspegel bei A2 tags von 50 dB(A) resultiert am offenen Küchenfenster ein Beurteilungspegel tags von 39.5 dB(A), womit der Planungswert am Tag von 55 dB(A) deutlich eingehalten ist. Selbst wenn für die Essküche der Planungswert nachts von 45 dB(A) gelten würde, wäre dieser eingehalten. Der Beurteilungspegel in der Nacht beträgt gemäss einer einfachen Berechnung mit der Webapplikation «Lärmschutznachweis» 41.5 dB(A). Dies bei einer Richtwirkungskorrektur von +3 dB (Immissionsort an gleicher Fassade), einem Abstand von 3 m und unter Berücksichtigung des Flüstermodus von -3 dB.