Nicht stichhaltig ist schliesslich die Kritik der Beschwerdeführenden, es sei unklar, wie die Warmwassererzeugung erfolge. Aus der Beschreibung im Baugesuch vom 29. Februar 2024, dem Energienachweis «EN-103 BE» sowie dem Grundrissplan Untergeschoss (alle abgestempelt vom Rechtsamt der BVD am 4. März 2024) geht hervor, dass das Brauchwarmwasser mit der bestehenden thermischen Solaranlage und nicht mit der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe produziert wird. Die Brauchwarmwasseraufbereitung mit einer thermischen Solaranlage ist aus energetischer Sicht erwünscht, wird durch den Kanton Bern mit finanziellen Beiträgen gefördert32 und ist gemäss Art. 21 Abs. 4 Bst. b KEnV33 zulässig.