In der Webapplikation «Lärmschutznachweis» wurde bei der strittigen Wärmepumpe der neue Schallleistungspegel bei A2 bereits hinterlegt.31 Er beträgt 50 dB(A), womit tags am Wohnhaus der Beschwerdeführenden ein Beurteilungspegel von 32.9 dB(A) resultiert. Dieser Wert liegt um über 22 dB(A) unter dem Planungswert von tags 55 dB(A) und über 27 dB(A) unter dem Immissionsgrenzwert von 60 dB(A), der die Schäd- lichkeits- und Lästigkeitsgrenze widerspiegelt. An der Lärmbeurteilung des AUE im Nachtbetrieb der strittigen Wärmepumpe, die auf einem Schallleistungspegel von 47 dB(A) beruht, hat sich nichts verändert.