Gemäss der LSV sind ab 1. November 2024 bei der Berechnung des Beurteilungspegels nicht mehr die «Schallleistungspegel Tag- und Nachtbetrieb maximal», sondern der Schallleistungspegel bei einer Aussentemperatur von 2 Grad Celsius massgebend. In der Webapplikation «Lärmschutznachweis» wurde bei der strittigen Wärmepumpe der neue Schallleistungspegel bei A2 bereits hinterlegt.31 Er beträgt 50 dB(A), womit tags am Wohnhaus der Beschwerdeführenden ein Beurteilungspegel von 32.9 dB(A) resultiert.