im Tagbetrieb beträgt der Beurteilungspegel gemäss der Webapplikation «Lärmschutzausweis» am Wohnhaus der Beschwerdeführenden tags 35.9 dB(A), womit der massgebliche Planungswert von 55 dB(A) tags mit sehr grosser Reserve, nämlich um 19.1 dB(A), unterschritten ist. Gemäss der LSV sind ab 1. November 2024 bei der Berechnung des Beurteilungspegels nicht mehr die «Schallleistungspegel Tag- und Nachtbetrieb maximal», sondern der Schallleistungspegel bei einer Aussentemperatur von 2 Grad Celsius massgebend.