Das geplante Aussengerät befindet sich nicht mehr vollständig vor der Nordwestfassade des Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft, wie auf dem Fassadenplan «Nord – Nordwest» der Projektänderung gut ersichtlich ist. Die von der Stützmauer erzeugten Schallreflexionen können nach hinten (Richtung Südosten) wegstrahlen. Das Risiko von möglichen Überlagerungen von Schallwellen (sog. Interferenz) aufgrund zurückreflektierter Schallwellen ist damit gering. Darüber hinaus hat sich das AUE in seinen Stellungnahmen vom 6. Dezember 2023 und 3. April 2024 ausführlich zu den schalltechnischen Auswirkungen der Betonstützmauer geäussert.