f) Wie dargelegt, kam das AUE in seinem Bericht vom 3. April 2024 zum Schluss, dass mit der neu geplanten Anlage der Planungswert nachts von 45 dB(A) an den nächstgelegenen benachbarten Immissionsorten eingehalten wird, namentlich am Wohnhaus K.________ 21 mit einer Reserve von 12.6 dB(A)23 und am Wohnhaus 25 der Beschwerdeführenden mit einer Reserve von 10.1 dB(A)24. Die von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Einwände sind nicht geeignet, die schlüssige Beurteilung des AUE, das die Umgebungssituation vor Ort besichtigt hat, infrage zu stellen. Im Einzelnen ist zur Kritik der Beschwerdeführenden Folgendes anzumerken: