Damit im Wohngebäude der Beschwerdegegnerschaft keine Behaglichkeitsprobleme entstünden, müsse die Heizung auf dieser Temperatur weiterbetrieben werden. Falls eine Luft-Wasser-Wärmepumpe höhere Temperaturen produzieren müsse, müsse sie mehr arbeiten, womit sich auch der Schallpegel erhöhe. Schliesslich monieren sie, es sei unklar, wie das Brauchwarmwasser produziert werde. Im Baugesuch werde lediglich auf eine Solaranlage verwiesen. Diese werde aber nie einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen.