Auch sei die Raumwirkung des Höflis aufgrund des Halleffekts heikel. In ihrer Stellungnahme vom 17. April 2024 bringen die Beschwerdeführenden weiter vor, dass sich der maximale Schallpegel von 53 dB(A) auf eine Heizleistung von A-7/W35 beziehe. Gemäss Baugesuch seien als Wärmeabgabesystem jedoch Heizkörper angegeben. Diese seien im Baujahr der Liegenschaft mit mindestens 60 Grad Celsius angeschlossen worden. Damit im Wohngebäude der Beschwerdegegnerschaft keine Behaglichkeitsprobleme entstünden, müsse die Heizung auf dieser Temperatur weiterbetrieben werden.