d) In ihrer Stellungnahme vom 17. April 2024 zweifeln die Beschwerdeführenden an der Einhaltung der Planungswerte. Sie bringen vor, dass die Problematik der Stützmauer durch die Projektänderung nicht entschärft worden sei. Am neuen Standort betrage der Abstand zwischen Wärmepumpe und Mauer nur noch 1.02 cm und nicht mehr 1.20 cm. Zudem habe das AUE in der Stellungnahme vom 6. Dezember 2023 Folgendes ausgeführt: Im Direktschallbereich der WP steht eine 75 cm hohe Sockelmauer aus Beton in einer Distanz von 1.20 cm zur WP. Ein des durch die WP ausgesendeten Schalles wird an das Einfamilienhaus der Beschwerdegegner zurück reflektiert.