__ 21 8.5 m betrage. Am fraglichen Fenster erwartet das AUE nachts einen hörbaren Schallpegel von 20.4 dB(A) und einen Beurteilungspegel (Lr) von 32.4 dB(A). Ausserdem stellte das AUE fest, dass sich ein weiterer lärmrelevanter Immissionsort an der östlichen Fassadenecke des Wohnhauses K.________ 25 (Wohnhaus der Beschwerdeführenden auf der Parzelle Nr. L.________) befinde, der Abstand von der geplanten Wärmepumpe zu dieser Fassadenecke 9 m betrage und sich dort rechnerisch ein hörbarer Schallpegel nachts von 22.9 dB(A) sowie ein Beurteilungspegel (Lr) von 34.9 dB(A) ergebe.