Ab 1. November 2024 ist für die Lärmermittlung der Schallleistungspegel bei 2° Celsius massgebend.21 Gemäss der Vollzugshilfe 6.21 kann während der Übergangsfrist bis zum 1. November 2024 der Schallleistungspegel LWA2°C bereits verwendet werden, falls der Wert vorliegt oder dem Schalldaten-Verzeichnis der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) entnommen werden kann.22 Andernfalls wird im Lärmschutznachweis wie bisher, der maximale Schallleistungspegel LWAmax im Tag- bzw. Nachtbetrieb verwendet.