Die geplante Wärmepumpe wird dabei nach Anhang 6 LSV beurteilt. Nach Art. 25 Abs. 1 USG dürfen ortsfeste Anlangen nur errichtet werden, wenn die durch diese Anlagen allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte in der Umgebung nicht überschreiten. Das Wohnhaus der Beschwerdegegnerschaft auf der Bauparzelle Nr. J.________ und die Wohnhäuser auf den Nachbarparzellen Nr. H.________ und Nr. L.________ liegen im Perimeter der UeO «B.________», für welche die Vor- 14 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 32-32d N. 13c. 15 Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01).