f) Mit Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2023 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Durchführung eines Augenscheins in Anwesenheit der Parteien, der Vorinstanz und der Verantwortlichen der Abteilung Immissionsschutz des AUE. Die Akten ergeben ein klares Bild der Situation. Zudem führte die Fachstelle Immissionsschutz des AUE vor der ersten Stellungnahme eine Besichtigung der Situation vor Ort durch. Ein Augenschein ist daher nicht erforderlich. Der Beweisantrag wird abgewiesen. 4. Einhaltung der Planungswerte