Insoweit hat die Beschwerdegegnerschaft mit dem Einreichen des Projektänderungsgesuchs vor der BVD auf ihr ursprüngliches Bauvorhaben verzichtet. Ob die von der Vorinstanz beurteilte Luft-Wasser-Wärmepumpe des Typs «NIBE S 2125-12» am vorgesehenen Standort bewilligungsfähig gewesen wäre, ist somit nicht mehr zu prüfen.