Die BVD hat die Beschwerdeführenden und die Gemeinde Meikirch zur Projektänderung angehört. Sodann hat die BVD die von der Projektänderung neu berührten Dritten, namentlich die Grundeigentümerschaft der Nachbarparzelle Nr. H.________ (K.________ 21), mit Schreiben vom 6. März 2024 über die Projektänderung informiert und ihnen Gelegenheit gegeben, Einsprache zu erheben. Darüber hinaus steht hier, wie dargelegt, gegenüber dem ursprünglich geplanten ein deutlich leiseres Aussengerät zur Diskussion. Zusätzliche öffentliche Interessen sind somit nicht betroffen.