c) Im vorliegenden Fall steht nach wie vor eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem Aussengerät zur Diskussion. Der Standort des neuen Aussengeräts wurde gegenüber dem ursprünglich bewilligten Aussengerät nur geringfügig verschoben und die Abmessungen, namentlich die Höhe, die Breite und die Tiefe, sind praktisch gleich geblieben (ursprünglich 1080x1128x621 mm, neu 1200x1090x745 mm). Verglichen mit dem ursprünglich bewilligten Wärmepumpentyp weist der neue Wärmepumpentyp zudem niedrigere maximale Schallleistungspegel im Nacht- und Tagbetrieb auf.