Die Rechtsprechung misst der Beurteilung durch Fachbehörden generell erhöhte Beweiskraft bei.11 Dementsprechend soll die Entscheidbehörde nur aus triftigen Gründen davon abweichen. Die Gemeinde Meikirch hat in ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2023 implizit auf die erhöhte Beweiskraft des Fachberichts des AUE hingewiesen und sich dementsprechend auf den Fachbericht des AUE gestützt, da die Beschwerdeführenden keine gegenteiligen Beweise vorgelegt haben. Dieses Vorgehen der Gemeinde ist sachgerecht und nicht zu beanstanden, wenn es im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens um die Beurteilung technisch anspruchsvoller Fragen geht.