Sie durfte im angefochtenen Bauentscheid auf den ausführlichen Fachbericht des AUE verweisen und gestützt darauf die Einsprachepunkte als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilen. Zusammen mit dem Fachbericht des AUE konnten die Beschwerdeführenden den angefochtenen Entscheid somit in voller Kenntnis der Sachlage an die BVD weiterziehen. Es schadet auch nicht, dass sich die Vorinstanz im Bauentscheid nicht im Detail mit der Kritik der Beschwerdeführenden zum Fachbericht vom 14. Juli 2023 des AUE auseinandergesetzt hat. Die Rechtsprechung misst der Beurteilung durch Fachbehörden generell erhöhte Beweiskraft bei.11