ser Massnahmen im Rahmen der Vorsorge aufgrund des hohen Aufwands (deutlich über 1 Prozent der Investitionskosten der Wärmepumpe und technisch schlecht lösbar) als unverhältnismässig erachte. Das AUE kam deshalb zum Schluss, dass das Vorhaben bewilligt werden könne. Dies unter der Auflage, dass die Wärmepumpe während der akustischen Nachtzeit in einem schallreduzierten Nachtbetrieb zu betreiben ist.