schutznachweis vom 17. Februar 2023 sowie die Einsprache der Beschwerdeführenden anhand der Vorschriften des USG und der LSV sowie der Vollzugshilfe 6.21 «Lärmrechtliche Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen» des Cercle Bruit. In seinem Fachbericht vom 14. Juli 2023 führte das AUE unter anderem aus, dass die geplante Luft-Wasser-Wärmepumpe die Planungswerte an den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft einhalte, die Vorsorge beachtet wurde, weitere vorsorgliche Massnahmen wie beispielsweise eine innen aufgestellte Wärmepumpe und andere Aussenstandorte geprüft wurden und es den Aufwand für die Umsetzung die-