f) In Ziffer 3.3 des Bauentscheids vom 22. August 2023 verwies die Vorinstanz unter dem Titel «Stellungnahme zur Einsprache» bezüglich der Einsprachepunkte Lärmbelastung und Vorsorgeprinzip auf den Fachbericht des AUE vom 14. Juli 2023. Aus der positiven Beurteilung des AUE schloss die Vorinstanz, dass diese Einsprachepunkte unbegründet seien. Es trifft zwar zu, dass sich die Vorinstanz im Bauentscheid nicht vertieft mit den konkreten Rügen der Beschwerdeführenden, insbesondere zur Einhaltung der Grenzwerte der LSV und zur Innenaufstellung der Wärmepumpe auseinandergesetzt hat.