c) Die Beschwerdeführenden rügen die Einhaltung der Belastungswerte der LSV am Wohnhaus K.________ 23 der Beschwerdegegnerschaft (Schallimmissionen am eigenen Gebäude). Entgegen den Ausführungen der Beschwerdegegnerschaft sind die Beschwerdeführenden auch diesbezüglich zur Beschwerde legitimiert, da das Rechtsschutzinteresse nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht rügebezogen zu beurteilen ist4 und die Nichteinhaltung der Belastungsgrenzwerte der LSV dazu führen könnte, dass das Bauvorhaben nicht wie geplant realisiert werden kann. 2. Rechtliches Gehör