Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 3. April 2024 fest, dass die Wärmepumpe an den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft die Planungswerte einhalte und die Anforderungen der LSV erfülle. In der Eingabe vom 17. April 2024 halten die Beschwerdeführenden an ihren Rechtbegehren in der Beschwerde vom 25. September 2023 fest. Zudem beantragen sie, dass von ihrer Rechtsverwahrung gegen die Projektänderung Vormerk zu nehmen sei. Mit Verfügung vom 26. April 2024 stellte das Rechtsamt fest, dass die Grundeigentümerschaft der Nachbarparzelle Nr. H.________ innert der 30-tägigen Frist keine Einsprache gegen die Projektänderung erhoben hat.