4. Mit Verfügung vom 6. März 2024 erhielten die Verfahrensbeteiligten und das AUE Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Gleichzeitig informierte das Rechtsamt die Grundeigentümerschaft der Nachbarparzelle Nr. H.________ über die Projektänderung. In ihrer Stellungnahme vom 27. März 2024 empfiehlt die Gemeinde Meikirch dem Rechtsamt, die Projektänderung zu bewilligen. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 3. April 2024 fest, dass die Wärmepumpe an den relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft die Planungswerte einhalte und die Anforderungen der LSV erfülle.