45 dB(A) während der akustischen Nachtzeit am Fenster des Gästezimmers ihres Wohnhauses einhält. Mit Schreiben vom 1. März 2024 reichte die Beschwerdegegnerschaft eine Projektänderung ein. Diese beinhaltete einen neuen Wärmepumpentyp in Splitbauweise (mit Innen- und Aussengerät) mit einem um 7 dB(A) niedrigeren Schallleistungspegel im Nachtbetrieb als der ursprünglich geplante Wärmepumpentyp.