Mit verfahrensleitender Verfügung vom 8. November 2023 holte das Rechtsamt bei der Gemeinde Meikirch rechtskräftig bewilligte Grundrissund Fassadenpläne des Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft ein und stellte dem AUE verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe. Nachdem das AUE die Fragen in seiner Stellungnahme vom 6. Dezember 2023 beantwortet hatte, forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerschaft mit Instruktionsverfügung vom 16. Januar 2024 auf, entweder durch zusätzliche technische Schallschutzmassnahmen oder durch eine Projektänderung den Nachweis zu erbringen, dass die geplante Wärmepumpe den Planungswert von