3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2023 beantragt die Gemeinde Meikirch, das AUE sei zur Stellungnahme einzuladen. Allenfalls sei ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Eventualiter sei das eingereichte Baugesuch unter Bedingungen und Auflagen zu bewilligen.